Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KIRANO-Immobilien
1 Geltungsbereich
1.1 Mit dem Stellen einer Anfrage bei KIRANO-Immobilien (nachfolgend “KIRANO“) stimmt der Steller der Anfrage (nachfolgend auch „Verbraucher“, „Nutzer“ oder „Anfrager“) – wobei diese und andere Begrifflichkeiten als geschlechtsneutral zu verstehen sind – den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) zu.
1.2 Diese AGB wirken in ihrer zum Anfragezeitpunkt gültigen Fassung. Bedingungen, die von denen dieser AGB abweichen, werden nicht anerkannt, sofern nicht KIRANO ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt, wobei eine lediglich ausbleibende Ablehnung fremder Bedingungen keine Zustimmung darstellt.
1.3 Die Geltung dieser AGB erstreckt sich auf die Nutzung aller Websites, die von KIRANO betrieben werden und die Nutzung der dort gebotenen Kommunikationskanäle. Für die Geltung dieser AGB ist es unerheblich, auf welcher der KIRANO Websites und über welchen Kommunikationskanal der Nutzer eine Anfrage stellt.
2 Stellen der Anfrage
2.1 Die von KIRANO angebotenen Dienste stehen allen natürlichen oder juristischen Personen offen, die voll geschäftsfähig sind. Natürlichen Personen, die nicht gemäß § 2 BGB volljährig sind, ist das Stellen einer Anfrage auf den KIRANO Websites nicht gestattet. Anfrager für juristische Personen versichern beim Stellen der Anfrage, dass sie zur Vertretung der juristischen Person berechtigt sind.
2.2 Wird auf einer der KIRANO Websiteseine Anfrage nach einer Dienstleistung und/oder einem Produkt gestellt, so kommt ein Vertrag zwischen KIRANO und dem Anfrager zustande, dessen Gegenstand die mögliche Vermittlung von maximal vier Angeboten Dritter (nachfolgend auch „Partnerunternehmen“, „Anbieter“) zu jeweils dem angefragten Produkt und/oder der angefragten Dienstleistung ist. Zu einer möglichst vollständigen Erfüllung des Vertrages mit dem Anfrager bindet KIRANO neben Partnerunternehmen, welche selbst direkt ein Angebot zum angefragten Produkt bzw. zur angefragten Dienstleistung erstellen können, gegebenenfalls auch Partnerunternehmen ein, welche zur Angebotserstellung in Vertragsbeziehung stehende, autorisierte Vertriebspartner hinzuziehen.
2.3 Die Anfragenstellung ist für Nutzer kostenlos und unverbindlich. Eine mögliche Vergütung für die Vermittlung der Anfrage wird einzig von den Anbietern entrichtet.
2.4 Nachdem der Nutzer die Anfrage abgesendet hat, wird er von KIRANO telefonisch und/oder per E-Mail kontaktiert, mit dem Ziel, gemeinsam die Anfrage genauer zu spezifizieren, um möglichst genau den Wünschen und Gegebenheiten des Anfragers entsprechend weitere Maßnahmen einzuleiten und falls dies explizit gewünscht ist, die am besten passende Anbieter aus dem Partnernetzwerk von KIRANO zur Angebotserstellung zu ermitteln und über die Anfrage zu informieren.
2.5 Die Daten des Anfragers werden zwecks weiterer Bearbeitung der Anfrage zur Angebotserstellung nur an Anbieter weitergeleitet, wenn und nachdem der Anfrager hierfür seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat. Dann erhält der Anfrager auch alle Kontaktdaten zu den ausgewählten Anbietern in schriftlicher Form per E-Mail.
2.6 KIRANO kann bei ausgewählten Produkten und Dienstleistungen im Rahmen der Angebotsvermittlung optional Termine zwischen Anfrager und ausgewählten Anbietern festlegen, die telefonisch oder vor Ort zur Beratung und Angebotserstellung genutzt werden. Diese Serviceleistung hat zum Ziel, den Kontakt zwischen Anbieter und Anfrager effizienter in die Wege zu leiten. Die Terminabsprache erfolgt nur nach Einwilligung des Interessenten und unter Berücksichtigung der zeitlichen Verfügbarkeit des Interessenten und der ausgewählten Anbieter.
2.7 Wenn der Anfrager Interesse an einer Beratung zu Förderkrediten und Zuschüssen geäußert hat, kann KIRANO die Daten des Anfragers zudem an Finanzierungspartner weiterleiten, wenn und nachdem der Anfrager hierfür seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat.
2.8 KIRANO kann dem Anfrager die Möglichkeit bieten, Bilder oder Dateien zu seiner Anfrage hinzuzufügen. Diese Bilder oder Dateien werden ausschließlich im Rahmen des Angebotsvermittlungsprozesses verwendet.
3 Angebote der Partnerunternehmen
3.1 Nachdem die Anfrage von KIRANO an bis zu vier Anbieter pro angefragtes Produkt weitergeleitet wurde, wird der Nutzer von den Anbietern telefonisch und/oder per E-Mail kontaktiert. Diese Kontaktaufnahme dient dem Zweck der Anfragebearbeitung, hierzu weitere Informationen zu erfragen, um einen Vor-Ort-Termin zu ersuchen oder anderweitige Maßnahmen umzusetzen, um die Abgabe eines Angebots vorzubereiten und dem Anfrager ein zu seiner Anfrage passendes Angebot zu unterbreiten. Wenn nach Ziff. 2.6 ein Termin mit einem Anbieter vereinbart wurde, kann die vorherige Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail entfallen.
3.2 Die Daten des Anfragers werden von KIRANO ausschließlich an Anbieter weitergeleitet, die Vertragspartner von KIRANO sind. An die Vertragsbeziehung zwischen KIRANO und seinen Partnerunternehmen sind verschiedene Bedingungen geknüpft. Alle Anbieter bestätigen schriftlich, über eine entsprechende Gewerbeanmeldung zu verfügen, nur Produkte und/oder Dienstleistungen anzubieten, für die sie über alle entsprechenden Zulassungen verfügen und alle für ihre Tätigkeiten geltenden Richtlinien einzuhalten. Hierzu finden auch Überprüfungen statt. In Anbetracht des Umfangs des Partnernetzwerks und des mit einer permanenten Prüfung aller Partner verbundenen Aufwands kann KIRANO allerdings nicht garantieren, dass jeder Anbieter im Einzelfall zur Ausführung des entsprechenden Auftrags geeignet ist. Der Anfrager ist daher gehalten, die Eignung der Anbieter mit der erforderlichen Sorgfalt zu prüfen, die er auch anwenden würde, wenn er ein Angebot ohne die Hinzuziehung von KIRANO einholen würde.
3.3 Nach Erhalt der Angebote entscheidet der Anfrager, ob und welches der Angebote der verschiedenen Partnerunternehmen er annimmt. Dabei tritt KIRANO nicht als Vertragspartei in Erscheinung. Auch ist KIRANO weder als Vertreterin noch als Erfüllungsgehilfin der Vertragsparteien beteiligt. Weiterhin treten die Anbieter ihrerseits nicht als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von KIRANO in Erscheinung.
3.4 KIRANO ist bestrebt, dem Anfrager vereinbarungsgemäß vier Vergleichsangebote zu vermitteln für das angefragte Produkt oder die angefragte Dienstleistung. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn KIRANO darüber Kenntnis erlangt, dass vier geeignete Vergleichsangebote vorliegen und bereits ein passender Anbieter gefunden wurde oder das Anliegen komplett verworfen wurde. Der Anfrager kann KIRANO jederzeit informieren, dass keine weiteren Angebote benötigt werden bzw. keine weiteren Anbieter vorgeschlagen werden sollen. Um über den Status Kenntnis zu erlangen, kann KIRANO sich auch beim Anfrager erkundigen, ob das Anliegen noch existiert oder als erledigt zu betrachten ist. Andernfalls gilt das Anliegen nach spätestens 3 Jahren als erledigt.
4 Datenverarbeitung
4.1 KIRANO leitet personenbezogene Daten der Anfrager nur an Anbieter weiter, wenn und soweit der Anfrager dazu seine Zustimmung erteilt hat.
4.2 KIRANO behält sich die Möglichkeit vor, den Anfrager zu einem späteren Zeitpunkt zu kontaktieren, um dem Anfrager die Möglichkeit zu geben, die Leistungen von KIRANO und/oder die der Anbieter zu bewerten und ggf. mitzuteilen, ob ein Vertrag basierend auf den entsprechenden Angeboten zustande gekommen ist oder um den aktuellen Bearbeitungs-/ bzw. Umsetzungsstatus seines angefragten Produktes bzw. seiner angefragten Dienstleistung zu erfahren, damit KIRANO ggf. nach Ziff. 3.4 weitere Anbieter vorschlagen kann.
4.3 Gibt ein Anfrager eine Bewertung ab, so räumt er KIRANO das unbeschränkte Recht zur Verwendung dieser Bewertung jedweder Art ein, einschließlich Verwertungsrechte nach dem Urheberrecht und verwandter Schutzrechte, online und offline. Unsachliche und/oder in irgendeiner Weise beleidigende oder diskriminierende Rezensionen sind nicht gestattet. Die Bewertungen spiegeln ausschließlich die Meinung des Anfragers wider, nicht notwendigerweise auch die von KIRANO.
5 Datenschutz
5.1 Die im Zuge des Angebotsvergleichs vom Anfrager erhaltenen Daten, insbesondere personenbezogene Daten, werden zweckgebunden und gemäß den Regelungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie des deutschen Datenschutzrechts und anderer geltender Gesetze und Regelungen verarbeitet. Unsere Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB und unter folgender URL abrufbar:
https://www.kirano-immobilien.de/datenschutz
Hier sind alle weiteren Informationen zu Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung enthalten und nachzulesen. Im Folgenden ist daher nur eine Zusammenfassung der für Nutzer geltenden Rechte aufgeführt.
5.2 Gemäß DSGVO hat ein Nutzer im Zusammenhang mit der Verarbeitung seiner Daten das Recht auf Auskunft zu den ihn betreffenden Daten; das Recht auf Herausgabe dieser Daten; das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten über seine Person; unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung seiner Daten; das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung; das Recht auf Information zu Lösung und Änderung der Daten an alle beteiligten Datenempfänger; das Recht auf Datenübertragbarkeit. Ferner kann die Einwilligung zur Datennutzung jederzeit widerrufen und der Datennutzung jederzeit widersprochen werden. Ausführliche Informationen zu diesen Rechten sind unter dem Link unter 5.1 zu finden. Die Geltendmachung der aufgeführten Rechte und weitere Informationen hierzu können auch schriftlich angefordert werden unter datenschutz@kirano-immobilien.de und per Post an: KIRANO-Immobilien, Franz-Groedel Straße 7, 61231 Bad Nauheim.
6 Gewährleistungen, Leistungseinschränkungen
6.1 Es kann keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass für jede Anfrage passende Anbieter gefunden werden können und diese entsprechenden Angebote abgeben. Weder das Zustandekommen eines Vertragsschlusses zwischen Anbieter und Anfrager noch eine erfolgreiche Realisierung eines solchen Vertrags werden von KIRANO geschuldet. KIRANO übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich des Vertragsschlusses zwischen Anfragern und Anbietern und/oder der erfolgreichen Umsetzung desselben.
6.2 KIRANO ist nicht verantwortlich für Pflichtverletzungen in einem ggf. zustande gekommenen Schuldverhältnis zwischen Anbieter und Anfrager.
7 Haftungsbeschränkung
7.1 Ungeachtet der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen gelten für einen Anspruch auf Schadensersatzhaftung folgende Ausschlüsse und Beschränkungen.
7.2 Im Vertragsverhältnis mit dem Anfrager haftet KIRANO unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des unter Punkt 2.2 beschriebenen Vertragszwecks als wesentlich erachtet werden, sowie für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Realisierung des Vertrages in erster Linie ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anfrager unter gewöhnlichen Umständen vertrauen kann, haftet KIRANO für leichte Fahrlässigkeit. Der Umfang der Haftung beschränkt sich auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Für eine sonstige leicht fahrlässige Pflichtverletzung übernimmt KIRANO keine Haftung.
7.3 Die oben genannten Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Weiterhin gelten die oben genannten Beschränkungen nicht für Mängel, die arglistig verschwiegen wurden.
7.4 Wenn und soweit die Haftung von KIRANO beschränkt oder ausgeschlossen ist, so gilt dies ebenso für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen, Vertretern und Arbeitnehmern.
8 Änderungen der AGB
8.1 KIRANO kann diese AGB, wenn erforderlich unter Angabe der Gründe ändern. Liegen die Gründe zum Beispiel darin, dass Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder wesentliche Regelungslücken vorhanden sind, kann KIRANO die Änderung der AGB auch einseitig ohne Zustimmung des Vertragspartners ändern, sofern dies nicht mit Nachteilen für den Vertragspartner verbunden ist. Andernfalls werden den Vertragspartnern Änderungen spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner den neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der Mitteilung, so gelten die neuen AGB als angenommen.
8.2 Darüber hinaus verpflichtet sich KIRANO, mit der Mitteilung der neuen AGB auf die vorstehende Frist und die Folge des nicht erfolgten Widerspruchs hinzuweisen.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und/oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Frankfurt a.M. vorgegeben von KIRANO-Immobilien.
9.2 Soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Stand 22.03.2024